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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

gültig für Universitätslehrgänge und Fortbildungskurse

Der Verein AMESO - Austrian Medical Society – Verein zur Förderung der postgraduellen Ausbildung (nachfolgend AMESO) und der Vertragspartner legen ihrem Vertragsverhältnis nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zugrunde

Aufnahmeverfahren, Vertragsabschluß und Studienplatzverteilung

Universitätslehrgang
Die Anmeldung zum Universitätslehrgang erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Bei Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen laut Curriculum erhält der Vertragspartner die Zusage eines Studienplatzes. Mit dieser Zusage kommt der Vertrag zwischen AMESO und dem Vertragspartner zustande.

Wird die Zusage eines Studienplatzes mangels Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen nicht erteilt, so haftet AMESO nicht für entstandene Aufwendungen des Vertragspartners.

Der Vertragspartner wird als Serviceleistung von AMESO an der Universität Salzburg bzw. Medizinischen Universität Wien inskribiert.

Der Vertragspartner erklärt sich mit der Weitergabe personenbezogener Daten an die Universität an welcher die Inskription erfolgen soll einverstanden.

Fortbildungskurse
Die Anmeldung zu einem Fortbildungskurs erfolgt schriftlich und ist verbindlich. Der Schriftlichkeit ausdrücklich gleichzuhalten ist die Verwendung von E-Mail oder Ausfüllen eines Onlineformulares. Der Vertragspartner erhält von AMESO eine schriftliche Anmeldebestätigung.

Teilnahmegebühren und Bezahlung
Sowohl für den Universitätslehrgang als auch für Fortbildungskurse sind Teilnahmegebühren zu entrichten; Die jeweilige Höhe der Teilnahmegebühr kann unter http://www.ameso.at abgefragt werden.

Die Teilnahmegebühr ist zu Beginn des Universitätslehrganges oder des Fortbildungskurses ausnahmslos zur Gänze fällig.

Die Teilnahmegebühr versteht sich exklusive anfallender Reise-, Aufenthalts- oder Verpflegungskosten, sowie exclusive der Seminarpauschale (Kaffeepausen, Raummiete), sofern nicht im Einzelfall gesondert darauf hingewiesen wird.

Die Nichtinanspruchnahme einzelner Veranstaltungen des jeweiligen Lehrganges oder Fortbildungskurses durch den Vertragspartner mindert die Teilnahmegebühr nicht.

Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in der Höhe von 5% p.a. als vereinbart.

Im Verzugsfall verpflichtet sich der Vertragspartner zur Bezahlung sämtlicher anfallender Betreibungs- und Inkassospesen.

Dem Vertragspartner wird die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen eines Universitätslehrganges oder Fortbildungskurses erst nach vollständiger Zahlung der Teilnahmegebühr sowie – im Falle des Universitätslehrganges zusätzlich – der gesetzlichen Studiengebühr ermöglicht. Die Einzahlung der vertraglichen Teilnahmegebühr erfolgt mittels saldierten Überweisungsscheins.
Anfallende Bankspesen sind vom Vertragspartner zu tragen.

Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag hinsichtlich des Universitätslehrganges kann vom Vertragspartner nur schriftlich erklärt werden. Mündlichen Erklärungen des Vertragspartners kommt keine Rechtswirkung zu, unabhängig wem gegenüber sie abgegeben wurden. Bei einem Rücktritt vom Vertrag bis zu drei Monate vor Beginn des 1. Blocks des Lehrganges verpflichtet sich der Vertragspartner zur Leistung einer Stornogebühr von € 100,-; bei einem späteren Rücktritt beträgt die Stornogebühr € 907,-.

Für den Fall, dass ein Vertragsrücktritt hinsichtlich eines Fortbildungskurses erklärt wird, so ist auch dieser ausnahmslos schriftlich zu erklären. Diesfalls wird bis sechs Wochen vor Kursbeginn eine Stornogebühr in Höhe von 10% der Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Die Stornogebühr beträgt bis eine Woche vor Kursbeginn die Hälfte, danach die volle Teilnahmegebühr.

Absage von Veranstaltungen
AMESO behält sich das Recht vor, Veranstaltungen, insbesondere wegen Nichterreichens der festgesetzten Mindestteilnehmeranzahl, bis längstens 10 Tage vor dem jeweiligen Veranstaltungsbeginn ersatzlos abzusagen. In diesem Falle werden bereits bezahlte Teilnahmegebühren rückerstattet, jedoch ergeben sich daraus keine weitergehende Ansprüche.

Änderungen der Unterrichtsprogramme
AMESO behält sich allfällige Programmänderungen (Änderungen im Lehrteam, Ablaufplan, Curriculum, Tagungsort) vor. Eine solche Änderung berechtigt den Vertragspartner weder zum Rücktritt vom Vertrag noch zur Herabsetzung der Teilnahmegebühr noch zu Schadenersatzansprüchen.

Abschluss

Universitätslehrgang
Nur nach erfolgreicher Absolvierung der im Studienplan festgelegten Prüfungen des Universitätslehrganges sowie allfälliger schriftlicher Arbeiten wird dem Vertragspartner ein Abschlusszeugnis von AMS ausgestellt.

Voraussetzung hierfür ist, dass der Vertragspartner über die gesamte Dauer eines Universitätslehrganges eine gültige Inskription an der Universität Salzburg oder der Medizinischen Universität Wien nachweisen kann.

Die Verlängerung des einsemestrigen Universitätslehrganges ist in Ausnahmefällen und nach Genehmigung der Lehrgangsleitung möglich.

Fortbildungskurse
Kursteilnehmer erhalten von AMESO eine Teilnahmebestätigung über den absolvierten Kurs.


Haftung
AMESO haftet ausschließlich für Schäden die auf Grund vorsätzlich oder grob fahrlässig begangener Handlungen ihrer Angestellten oder ihr sonst zurechenbaren und für sie handelnden Personen beruhen. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folge- und Vermögensschäden, von entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen von Dritten gegen den Vertragspartner sind ausgeschlossen.

Adressänderungen
Änderungen des Namens, der Adresse und der Rechnungsanschrift des Vertragspartners hat dieser umgehend schriftlich AMESO anzuzeigen. Erfolgt keine diesbezügliche Anzeige, gelten Schriftstücke als dem Vertragspartner zugegangen, wenn sie an die vom Vertragspartner zuletzt bekannt gegebenen Adresse bzw. Rechnungsanschrift gesendet wurden.

Gerichtsstand
Für allfällige Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Teilnahme am Universitätslehrgang oder eines Fortbildungskurses wird die ausschließliche Zuständigkeit des jeweils sachlich zuständigen Gerichts in Wien unter Anwendung des österreichischen Rechts vereinbart.

Gültigkeit
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab 20.06.2005